meditaxa 88 | Februar 2019 29 PRAXISNAH Abmahnung unter Kollegen Man kann es nicht abstreiten: Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Datenschutzrecht für landesweites Chaos und Verunsi- che rung unter den Freiberufl ern gesorgt. Aber nicht nur das – missgünstige Kollegen inklusive Rechtsanwälten wurde damit ein Instrument in die Hand gegeben, Wettbewerber mit un- erfreulichen Rechtsstreitigkeiten zu beschä igen. Mit der DS- GVO und dem neuen BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) lassen sich Datenschutzverstöße nicht nur mit existenzbedrohlich hohen Bußgeldern sanktionieren, die umstrittene Frage unter Juristen, ob nun auch die reale Gefahr besteht, von Kollegen an den Pranger gestellt zu werden, wurde nun bestätigt. Das Land- gericht Würzburg hat im Fall eines Streits unter Anwälten eine bemerkenswerte Entscheidung getroff en, mit der sich auch Ärzte auseinandersetzen sollten. Im Streitfall hatte ein Jurist einen Kollegen wegen Fehlern in seiner Datenschutzerklärung auf dessen Website abgemahnt. Der abgemahnte Kollege wollte die stra ewehrte Unterlassungserklärung nicht akzeptieren. Darau in wurde ein Eilantrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Die Richter gaben diesem Antrag statt. Das Gericht bemängelte gleich mehrere Punkte in der betroff enen Daten- schutzerklärung: Angaben zum Verantwortlichen, der zustän- digen Aufsichtsbehörde und zur Erhebung und Speicherung von Daten fehlten gänzlich. Darüber hatte der beklagte Anwalt keine Verschlüsselung eines angebotenen Kontaktformulars, die laut DS-GVO für eine solche Datenübertragung Pfl icht ist. Der Richterspruch aus Würzburg schürt nun weiter die Verunsicherung unter Freiberufl ern. Für Ärzte ist nun umso wichtiger, streitsüchtigen Wettbewerbern und deren Anwälten möglichst wenig Angriff sfl äche zu bieten. Die grundlegenden Regeln einer DS-GVO-konformen Datenschutzerklärungen sollten unbedingt beachtet werden. Muster fi nden sich dazu im Internet – auch Generatoren zur Datenschutzerklärung kön- nen Ärzte als Hilfestellung nutzen. Dabei ist es hilfreich, das Ergebnis vieler Generatoren zu vergleichen und ggf. zu kombi- nieren. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website gewisse Tools verwendet, nehmen Sie sie dennoch in die Datenschutzerklä- rung mit auf – in diesem Fall ist weniger nicht gleich mehr. meditaxa Redaktion | Quelle: A&W 11/18; LG Würzburg, Beschluss vom13.09.2018, Az. 11 O 1741/18 UWG Praxis-Website unbedingt prüfen lassen Das Landgericht Würzburg und das Oberlandesgericht Ham- burg haben die wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit des Verstoßes einer Praxis-Website gegen Datenschutzbestimmun- gen bejaht. Die betroff ene Website eines Praxisinhabers enthielt im Impressum lediglich eine 7-zeilige „Datenschutzerklärung „ ohne Angaben zum Verantwortlichen, zur Datenverarbeitung, zur Datenweitergabe, zu Cookies oder zu Analysetools. Der Beschluss aus Würzburg sollte Anlass sein, die Da- tenschutzerklärung auf der eigenen Website – durch den betrieblichen oder einen externen Datenschutzbeau ragten – prüfen zu lassen. Es ist möglich, dass andere Gerichte die wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit von Datenschutz- verstößen verneinen – z. B. das Landgericht Bochum (Urteil vom 07.08.2018, Az. I-12 O 85/18). Daher sollte jedenfalls bei einer Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung überdacht und nur unter Vorbehalt abgegeben werden. meditaxa Redaktion | Quelle: LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 11741/18 UWG, OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17 IMPRESSUM Herausgeber: meditaxa Group e. V. Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe Brunshofstraße 12 45470 Mülheim an der Ruhr V.i.S.d.P.: Vorsitzender: Matthias Haas Brunshofstraße 12 45470 Mülheim an der Ruhr Telefon 0208 308340 Telefax 0208 3083419 E-Mail: fachkreis@meditaxa.de Redaktion & Realisation: Marketing Management Mannheim GmbH Carolin Lenhart Turley-Platz 11 68167 Mannheim www.mm-mannheim.de Aufl age: 5.000 Ausgabe: 88 | 2019 Februar Der Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe übernimmt trotz sorgfältiger Auswahl der Quel- len keine Haftung für die Richtigkeit des Inhalts. Wir möchten Ihnen mit diesen Artikeln die Mög- lichkeit geben, an der Erfahrung des Fachkreises zu partizipieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 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