meditaxa 92 | Februar 2020 25 PRAXISNAH Werbung für die AU-Schein-Ausstellung per WhatsApp ist wettbewerbswidrig Das Angebot, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über den Messenger-Dienst WhatsApp im Rahmen einer Fernbehand- lung auszustellen, ist wettbewerbswidrig, da es mit der einzu- haltenden ärztlichen Sorgfalt nicht vereinbar ist, dass ein Arzt grundsätzlich auf den persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet. Ein Unternehmen bot an, Kunden „AU-Scheine“ durch einen kooperierenden Arzt im Rahmen einer Ferndiagno- se per WhatsApp zu verschaff en. Erkrankte mussten dafür ledig- lich mehrere vorformulierte Fragen online beantworten. Das LG Hamburg sah in diesem Angebot einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die ärztliche Sorgfalt. Aus § 25 MBO-A ergebe sich ebenso wie aus § 25 der Hamburger BO-A, dass ein Arzt bei der Ausstellung von ärztlichen Dokumenten mit der notwendigen Sorgfalt und nach bestem Wissen zu verfahren habe. Damit sei es nicht zu vereinbaren, über den Einzelfall hinaus AU-Scheine regelmäßig ohne persönlichen Kontakt zu erteilen. Auch bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen könne nicht auf den unmittelbaren Kontakt verzichtet werden, weil die Krankschrei- bung auch Grundlage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sei. Das von dem beklagten Unternehmen ein- gesetzte Verfahren basiere im Normalfall ausschließlich auf den Angaben des Patienten. Auch wenn der Arzt im Rahmen eines Telefonats oder Video-Chats Rückfragen stellen könne, ermögli- che dies weder eine zuverlässige Identitätsfeststellung noch einen vertie en Einblick in den Gesundheitszustand des Erkrankten. Quelle: LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2019 – 406 HK O 56/19 Befunde faxen – ist das noch datenschutzkonform? Wer heute noch ein Fax benutzt, sieht sich o mals mit der Frage konfrontiert „Was, Sie faxen noch?!“. In der Tat besit- zen unter anderem sehr viele Arztpraxen noch ein Faxge- rät – denn Digitalisierung hin oder her, es gibt schließlich einige öff entliche Einrichtungen, die tagtäglich auf ihr Fax- gerät zurückgreifen (müssen). Die Initiative #faxendicke setzt sich zwar weiterhin für die Abschaff ung der Faxgeräte ein – Auszug meditaxa Ausgabe 89: „Faxen ist eine veraltete Technologie, die unterschätzte Sicherheitsrisiken birgt. Fax- geräte bieten Hackern leichten Zugang – 80 Prozent sensibler Patientendaten, wie Arztbriefe, Befunde, Bescheinigungen und Auskün e gegenüber Krankenkassen werden auf diesem Weg kommuniziert. Bisher galt das Faxen als rechtssicherer Weg, doch das ist ein Irrtum: Der Sendebericht mit dem Vermerk „ok“ bestätigt nicht das Erhalten des Faxes beim Empfänger, sondern nur, dass eine Verbindung von Fax zu Fax zustande gekommen ist. Die Datenübertragung ist dem Fall außen vor.“ Aber selbst bei Patienten kommt es noch vor, dass diese da- rum bitten, ihre Befunde per Fax zu erhalten. Was also tun? Lässt sich der Weg zum Fax nicht umgehen, sollte ausdrück- lich darauf hingewiesen werden, dass dieser Übertragungs- kanal nur in Ausnahmefällen für sensible Patientendaten ge- nutzt werden darf. Ärzte müssen sichergehen können, dass wirklich nur die betroff enen Patienten von ihrem Fax Kennt- nis erlangen. Vom Schicken eines Faxes in ein Großraumbüro ist abzuraten. Es empfi ehlt sich, parallel zum Faxen des Doku- ments mit dem Patienten zu telefonieren und sich den Erhalt des Faxes bestätigen zu lassen. meditaxa Redaktion IMPRESSUM Herausgeber: meditaxa Group e. V. Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe Brunshofstraße 12 45470 Mülheim an der Ruhr V.i.S.d.P.: Vorsitzender: Matthias Haas Brunshofstraße 12 45470 Mülheim an der Ruhr Telefon 0208 308340 Telefax 0208 3083419 E-Mail: info@meditaxa.de Redaktion & Realisation: Marketing Management Mannheim GmbH Carolin Mink Turley-Platz 11 68167 Mannheim www.mm-mannheim.de Aufl age: 5.000 Ausgabe: 92 | 2020 Februar Der Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe übernimmt trotz sorgfältiger Auswahl der Quel- len keine Haftung für die Richtigkeit des Inhalts. Wir möchten Ihnen mit diesen Artikeln die Mög- lichkeit geben, an der Erfahrung des Fachkreises zu partizipieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 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