meditaxa 95 | November 2020 25 PRAXISNAH Sonderbedarfszulassung: Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes Die Vorschri des § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V, wonach bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes überwiegend von Nichtärzten betriebene MVZ nachrangig gegenüber anderen Bewerbern zu berücksichtigen sind, ist bei der Auswahl zwi- schen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung entsprechend anzuwenden. Mit der Regelung wird das Ziel verfolgt, die Freiberufl ichkeit der ärztlichen Tätigkeit zu schützen und zu verhindern, dass im Nachbesetzungsverfahren Ärzte, die sich auf einem frei werdenden Vertragsarztsitz niederlassen wollen, durch MVZ verdrängt werden, deren Geschä santeile und Stimmrechte nicht mehrheitlich in der Hand von Vertragsärzten liegen, die in dem MVZ tätig sind. Gemeinsam mit den in § 95a Abs. 1a SGB V geregelten Einschränkungen der Gründungsberech- tigung trägt die Vorschri dazu bei, die Verdrängung freiberufl ich tätiger Ärzte durch Kapitalgesellscha en in überversorgten Planungs- bereichen zu vermeiden. Es sind keine Unterschiede zwischen Nachbesetzungsverfah- ren und Zulassungsverfahren wegen Sonderbedarf erkennbar, die es nahelegen würden, dass der Gesetzgeber die Vorschri des § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V bewusst nur für Auswahlverfahren wegen einer Praxisnachfolge geregelt hat. Vielmehr ist beiden Verfahren gemein, dass es um Zulassungserteilungen in über- versorgten Gebieten geht, wo nach dem gesetzgeberischen An- liegen zu § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V der Gefahr der Verdrängung freiberufl ich tätiger Ärzte entgegengetreten werden soll. Quelle: SG München, Urteil vom 27.07.2020 – S 28 KA 438/19 MIT FREUNDLICHER EMPFEHLUNG: Tennert Sommer & Partner - Steuerberater IMPRESSUM Herausgeber: meditaxa Group e. V. Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe Brunshofstraße 12 45470 Mülheim an der Ruhr V.i.S.d.P.: Vorsitzender: Matthias Haas Brunshofstraße 12 45470 Mülheim an der Ruhr Telefon 0208 308340 Telefax 0208 3083419 E-Mail: info@meditaxa.de Redaktion & Realisation: Marketing Management Mannheim GmbH Carolin Mink Turley-Platz 11 68167 Mannheim www.mm-mannheim.de Aufl age: 5.000 Ausgabe: 95 | 2020 November Der Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe übernimmt trotz sorgfältiger Auswahl der Quel- len keine Haftung für die Richtigkeit des Inhalts. Wir möchten Ihnen mit diesen Artikeln die Mög- lichkeit geben, an der Erfahrung des Fachkreises zu partizipieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bildnachweis: Titel: © Jelena / AdobeStock, S. 3: © osaba / Free- pik, © Wavebreakmedia /iStockphoto, S. 4: © fi z- kes / AdobeStock, © sudok1 / AdobeStock, S. 5: © pinkomelet / AdobeStock, © Melinda Nagy / AdobeStock, S. 6: © / AdobeStock, © benjaminnolte / AdobeStock, S. 7: © Drazen / Ad- obeStock, © Rawpixel.com / AdobeStock, S. 10: © Syda Productions / AdobeStock, S. 12: © terovesa- lainen / AdobeStock, S. 13: © Jacob Lund / Adobe- Stock, S. 16: © Freepik, S. 17: © shevtsovy / Adobe- Stock, S. 18: © s-b-vonlanthen / unsplash, © Freepik, S. 19: © Freepik, S. 20: © Woodapple / AdobeStock, S. 21: © JustLife / AdobeStock, S. 23: © mpix-foto / AdobeStock, © Freepik, S. 24: © creativeneko / AdobeStock, S. 25: © nimito / AdobeStock, S. 26: © Pressfoto / Freepik, S. 28: © goodluz / AdobeStock