IMMOBILIEN 20 meditaxa 108 | Februar 2024 Klimafreundlich umbauen? An die Versicherung denken! Die Nachfrage bei Solaranlagen steigt – bereits 2020 hatten etwa 1,4 Millionen private Haushalte Einnahmen aus Einspei- sungen von Solarstrom ins Netz. Nach Angaben des Bundes- verbands Solarwirtscha gingen im ersten Quartal 2023 in diesem Segment 156.000 Anlagen ans Netz, was einem Plus von 146 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Zudem unterstützen viele Kommunen und Bundesländer die Anschaff ung einer Solaranlage mit Fördermitteln, um die Investitionskosten der Hauseigentümer zu senken. Wer klimafreundlich für den grünen Strom umbaut, muss im Vorfeld einiges bedenken – neben der Wahl des richtigen Pro- dukts ist die versicherungsrechtliche Sicht bei der Installation von Solarpaneelen genauso relevant – im Wesentlichen be- tri dies die Wohngebäudeversicherung: Eine Photovoltaik- anlage auf dem Dach erhöht nicht nur den Wert der Immobi- lie, sie stellt aus Sicht der Assekuranzen auch ein zusätzliches Risiko dar. Die zusätzliche Elektronik erhöht das Brandrisiko und es besteht die Gefahr, dass durch Unwetter und Hagel zusätzliche Schäden entstehen können. Eigentümer, die ihre Immobilie auf Solarstrom umrüsten, sollten den Umbau in jedem Fall ihrer Wohngebäudeversicherung melden und sich die Mitversicherung der Anlage unbedingt schri lich bestäti- gen lassen. Diese Minimallösung hil , um im Ernstfall über- haupt versichert zu sein. Die Meldung an die Versicherung erhöht nicht automatisch die Versicherungssumme, sondern sichert zumindest einen Teil der Kosten im Schadensfall. Eff ektiv versichern lassen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen gesamten Versicherungsschutz prüfen und ggf. eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen. Diese verursacht zwar zusätzliche Kosten, kann sich aber langfristig lohnen – Hausbesitzer müssen bspw. nach einem Hagelschaden nicht nur beschädigte Paneele ersetzen lassen, ihnen entgeht zusätzlich die Einspei- severgütung und müssen im Härtefall Strom aus einer anderen Quelle bezie- hen, solange der Schaden noch nicht behoben wurde. Der Ertragsausfall ist über die Wohngebäudeversicherung in keinem Fall gedeckt, sondern lässt sich nur über Spezialpolicen versichern. Hagelschäden sind Härtefälle, wenn es um die Versicherung von Solarpaneelen geht. Ist die Photovoltaikanlage nach einem Unwetter beschädigt oder gleicht einem Totalschaden, stehen Eigentümer langwierigen Recherchen gegenüber, welche Versicherung zahlt, wenn sie denn zahlt – und in welchem Umfang: • Die Solaranlage wurde nachträglich installiert. Die Eigen- tümer haben die Wohngebäudeversicherung nicht über den Umbau informiert: Der gesamte Schaden muss eigen- ständig bezahlt werden. • Wusste die Assekuranz, dass das Haus auf Solarstrom um- gerüstet wird, übernimmt sie bei einem Totalschaden nor- malerweise die Wiederherstellungskosten des Ursprungs- status. Das Material sowie die Arbeitskosten werden übernommen, damit die Anlage wieder auf dem Dach in- stalliert werden kann. Aus dem Verdienstausfall durch die ausbleibende Stromproduktion bleiben Betroffene jedoch sitzen. Wer diesen Ausfall ersetzt haben will, braucht eine spezielle Photovoltaikversicherung. • Teilschäden durch Unwetter und die Versicherung wurde im Vorfeld über den Umbau informiert – grundsätzlich müs- sen Versicherungen auch Teilschäden regulieren und alle Kosten übernehmen, die für die Wiederherstellung der An- lage notwendig sind. Problematisch gerade bei kleineren Beschädigungen wie Haarrissen ist jedoch, dass diese oft lange unbemerkt bleiben, weil sie (zunächst) keine großen Leistungseinbußen verursachen. Hier müssen betroffene Immobilienbesitzer nicht nur beweisen, dass die Leistungs- minderung der Anlage auf die Haarrisse zurückzuführen ist, sondern es muss auch belegt werden, dass die Risse mit gro- ßer Wahrscheinlichkeit durch den Hagel verursacht wurden Letzteres kann nur gelingen, wenn Eigentümer eine ver- gleichsweise teure Messung durchführen lassen. Glaubt die Versicherung nach deren Durchführung immer noch nicht an einen Unwetterschaden, bleiben Immobilienbesitzer o auf den Kosten sitzen. Schützen können sich Eigentümer zumindest, wenn nach einem Unwetter alle sichtbaren Schäden akribisch dokumen- tiert werden. In unwettergefährdeten Gebieten empfi ehlt es sich von Anfang an, möglichst robuste Paneele verbauen zu lassen. Auch die regelmäßige Wartung sollte nicht aus gelassen werden – hier können bereits „alte“ Schäden bemerkt und neue, bspw. durch Unwetter verursachte, richtig dokumen- tiert werden. Zudem kann die Versicherung die Regulierung im Schadensfall verweigern, sollten Eigentümer auf die Ob- liegenheit der Wartung verzichten. meditaxa Redaktion