02.02.2023
Zur Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verfasst, der die verbindlichen Standards zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf festlegen soll: Beschäftigte in Kleinbetrieben – zehn oder weniger Mitarbeiter – in denen bisher kein Anspruch auf Pflege- oder Familienpflegezeit besteht, sollen über ein Antragsverfahren die Möglichkeit haben, Pflege- oder Familienpflegezeit zu vereinbaren. Innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrags müssen Arbeitgeber antworten; Ablehnungen müssen begründet werden. Während einer vereinbarten Freistellung soll ein Sonderkündigungsschutz für freigestellte Mitarbeiter gelten. Den rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung soll es nicht geben.
Auch eine Ablehnung eines Antrags auf Teilzeit während der Elternzeit sollen Arbeitgeber zukünftig begründen müssen. Diese Regelung soll zukünftig auch für Arbeitgeber mit 15 oder weniger Mitarbeitern gelten.