Das BMG hat den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte“ vorgelegt. Als wesentliche Inhalte der Reform werden genannt:
- die Abbildung der fortentwickelten Versorgungslandschaft in den Verordnungen,
- die Steigerung der Attraktivität der Niederlassung durch Ausweitung und Neustrukturierung der Möglichkeiten zur Beschäftigung von Vertreterinnen und Vertretern sowie von Assistentinnen und Assistenten in den Praxen,
- die Digitalisierung und Zusammenführung verschiedener bislang gesondert zu führender Verzeichnisse zu einem (Zahn) Arztregister mit entsprechend erweitertem Datenkranz,
- die Neustrukturierung des Verfahrens sowie der beizubringenden Unterlagen beim Antrag auf Registereintragung und beim Zulassungsantrag,
- die Berücksichtigung elektronischer Verfahren verbunden mit den dadurch ermöglichten Erleichterungen
- und die Weiterentwicklung der Vorschriften über die zahnärztliche Vorbereitungszeit.
Ziel ist es insgesamt, die Zulassungsverordnungen zu modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse und die vielfältiger gewordene Versorgungslandschaft anzupassen. Dies soll mit einem Bürokratie-Abbau für (Zahn)Ärzte, Psychotherapeuten, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und Zulassungsausschüsse einhergehen.