Nachbesserungen zum „e“

01.02.2023

Nachbesserungen im Bereich der ePA und des eRezepts 2023
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ePA (elektronische Patientenakte)
0,5 Prozent der 73 Millionen gesetzlich Versicherten nutzen freiwillig die ePA. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Branchenverbandes Bitkom im letzten Jahr. Bislang müssen sich gesetzlich Versicherte bei ihrer gesetzlichen KV registrieren, um eine ePA zu erhalten. Zukünftig sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dieser nicht aktiv widersprechen. Einen entsprechenden Prüfauftrag für eine Opt-Out-Lösung erhielt die gematik, derzeit werden bei dem angestrebten Verfahren vier Opt-Out-Optionen geprü: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat neben dem Prüfauftrag auch beschlossen, dass der elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenkurzakte in die ePA integriert werden sollen.

eRezept
Der Rollout des eRezepts wurde Ende letzten Jahres von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gestoppt, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen der Pilotregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein das Vorhaben nicht mehr aktiv unterstützten. Die von der gematik zur Verfügung gestellte eRezept-App ist zu wenig verbreitet. Die meisten Patienten haben nicht die für die Nutzung notwendige elektronische Gesundheitskarte (eGK) der neusten Generation oder die hierzu erforderliche PIN. Letztere ist aktuell nur über eine Vor-Ort-Identikation in der Filiale der zuständigen Kasse oder per Post-Ident erhältlich. Die bisher einzige Alternative, nämlich die Vorlage der eGK in der Apotheke, hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte aufgrund von Sicherheitsbedenken abgelehnt. Eine Neuregelung ist Mitte des Jahres zu erwarten.