Reform der MTA-Ausbildung

01.02.2023

Seit Januar gelten durch das sogenannte MTA-Reformgesetz neue Regelungen für die Ausbildungen innerhalb der medizinischen Technologie. Die Reform soll die Attraktivität der medizinischen Assistenzberufe fördern. Abgesehen von der angemessenen Vergütung sieht das Gesetz mehr praktische Ausbildungszeiten vor, in die neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse integriert werden sollen.
Ausbildungseinrichtungen müssen in Zukunft gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen erfüllen, um die Berufe innerhalb der medizinischen Technologie – Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin – zu stärken.

Auch die Berufsbezeichnung hat sich mit dem MTA-Reformgesetz geändert: medizinische Technologin, bzw. medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf.