Energiepreispauschale für Studierende

09.05.2023

Alle Studierenden (außer Gasthörer), die am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, bzw. alle Auszubildenden, die an dem Tag an einer Ausbildungsstätte angemeldet waren, können die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Der Betrag ist steuerfrei, der Antrag kann seit Mitte März gestellt werden.

Die Auszahlung soll kurz darauf beginnen.

WEBLINK
Mehr Informationen sind unter www.einmalzahlung200.de zu finden.