09.05.2023
Betreiber digitaler Plattformen wie airbnb, eBay, Amazon und Co. sind ab 2023 verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf ihren Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der EU geben. Die Einnahmen und Ausgaben von Anbietern sollten ggf. dokumentiert werden, um diese auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen zu können und den Umfang einer etwaigen Besteuerung zu klären. Tätigen Anbieter eine Vielzahl von Transaktionen, ist zu prüfen, ob es sich um eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG handelt und die Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen; dabei wird auf die Einnahmenerzielungsabsicht abgestellt. Die Umsatzsteuer wird nach der sog. Kleinunternehmerregelung regelmäßig nicht erhoben, wenn die Umsätze im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen (§ 19 UStG). Bei einer selbstständigen nachhaltigen Handelstätigkeit werden regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, die der Einkommensteuer und ggf. der Gewerbesteuer unterliegen können.
Quelle: 4 Abs. 5 Nr. 4 sowie § 14 Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG sowie BMF-Schreiben vom 02.02.2023-IV B 6 - S 1316/21/10019