09.05.2023
Nach dem unberechtigten und rechtswidrigen Versand von Gesundheitsdaten (hier: Impfdaten) per E-Mail hat das OLG Hamm einem Betroffenen wegen festzustellender Verstöße gegen die DSGVO Schadenersatz zugesprochen: Es ging um den versehentlichen Versand einer umfangreichen Excel-Liste.
Diese enthielt den Vor- und Nachnamen, Anschrift des Betroffenen, das Geburtsdatum, eine Mobilfunknummer, eine E-Mail-Adresse und einen Hinweis auf den Impfstoff, der verwendet werden soll sowie das geplante Impf-Datum. Das Gericht stellte Verstöße gegen Art. 5 und Art. 9 DSGVO fest. Ob auch ein Verstoß gegen die Verpflichtung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit vorliegt, ließ es hingegen offen. Die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes bezifferte es auf 100 Euro nebst Zinsen.