Unzulässiger Betrieb:

09.05.2023

Betreiber von Online-Plattformen über die Apotheken Arzneimittel an Patienten verkaufen können, dürfen von teilnehmenden Apotheken keine monatliche Grundgebühr und/oder eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr auf Verkäufe rezeptfreier Arzneimittel verlangen. Nach den Regelungen in § 8 S. 2 und § 11 Abs. 1a ApoG sind solche Geschäftsbeziehungen unzulässig. Die Apothekerkammer kann einen entgegen den Vorschriften des ApoG erfolgten Betrieb eines solchen Online-Marktplatzes nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts (UWG) untersagen lassen.

Quelle: LG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2022 – 13 O 17/22 KfH