08.08.2023
Das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung
festgelegt. Sie gelten seit dem 01. Juli, eine Übergangsregelung gibt es nicht.
Praxen erhalten künftig monatlich eine Pauschale, die laut BMG die
Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.
Die Höhe der Pauschale ist dabei von der Praxisgröße abhängig. So erhält eine
Praxis mit zwei Ärzten, deren Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den
Konnektor noch nicht getauscht hat, beispielsweise eine monatliche Pauschale
von 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzten sind es 282,78 Euro und bei mehr als
sechs Ärzten 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate
bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale
geringer aus.
WICHTIG: Voraussetzung für den
Erhalt der TI-Pauschale ist, dass die technischen Voraussetzungen für die
Nutzung aller gesetzlich geforderten Anwendungen in der Praxis vorliegen. Fehlt
eine der vorgegebenen Anwendungen, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt.
Bei mindestens zwei fehlenden Anwendungen wird nach den Vorgaben des BMG keine
Pauschale gezahlt. Laut BMG orientiert sich die Gesamtsumme der Ausgaben für
die neue TI-Pauschale „an den Kosten gemäß der bisherigen
Finanzierungsvereinbarungen, sodass einer Arztpraxis im Regelfall weiterhin
alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der Telematikinfrastruktur
erstattet werden.“ Zudem seien jährlich zum 01. Januar Anpassungen vorgesehen
in Höhe der prozentualen Steigerung des Orientierungswertes für EBM-Leistungen.
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt weiterhin über die jeweilige
Kassenärztliche Vereinigung (KV). Praxen haben dabei vor der ersten Zahlung
gegenüber ihrer KV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen
Anwendungen, Komponenten und Diensten nachzuweisen, so die BMG-Vorgabe. Der
Nachweis könne in Form einer Eigenerklärung erfolgen. Verfahren, Form und
Inhalt der Eigenerklärung sollen von der zuständigen KV festgelegt und auf
deren Webseite bekanntgemacht werden.
Bedingungen für die TI-Pauschale: https://www.kbv.de/html/1150_64198.php
meditaxa Redaktion | Quelle: kbv.de