BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest

08.08.2023

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten seit dem 01. Juli, eine Übergangsregelung gibt es nicht. Praxen erhalten künftig monatlich eine Pauschale, die laut BMG die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.
Die Höhe der Pauschale ist dabei von der Praxisgröße abhängig. So erhält eine Praxis mit zwei Ärzten, deren Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, beispielsweise eine monatliche Pauschale von 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzten sind es 282,78 Euro und bei mehr als sechs Ärzten 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus.

WICHTIG: Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung aller gesetzlich geforderten Anwendungen in der Praxis vorliegen. Fehlt eine der vorgegebenen Anwendungen, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Bei mindestens zwei fehlenden Anwendungen wird nach den Vorgaben des BMG keine Pauschale gezahlt. Laut BMG orientiert sich die Gesamtsumme der Ausgaben für die neue TI-Pauschale „an den Kosten gemäß der bisherigen Finanzierungsvereinbarungen, sodass einer Arztpraxis im Regelfall weiterhin alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der Telematikinfrastruktur erstattet werden.“ Zudem seien jährlich zum 01. Januar Anpassungen vorgesehen in Höhe der prozentualen Steigerung des Orientierungswertes für EBM-Leistungen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt weiterhin über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Praxen haben dabei vor der ersten Zahlung gegenüber ihrer KV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten nachzuweisen, so die BMG-Vorgabe. Der Nachweis könne in Form einer Eigenerklärung erfolgen. Verfahren, Form und Inhalt der Eigenerklärung sollen von der zuständigen KV festgelegt und auf deren Webseite bekanntgemacht werden.

Bedingungen für die TI-Pauschale: https://www.kbv.de/html/1150_64198.php
meditaxa Redaktion | Quelle: kbv.de