Wenn der Flankenschutzfahnder klingelt

07.08.2023

Immer häufiger setzt das Finanzamt sogenannte Flankenschutzfahnder als Steuerfahnder ein. Diese erscheinen in der Regel unangemeldet, um vor Ort steuerliche Sachverhalte zu prüfen, die seitens des Finanzamtes Fragen aufwerfen. Als Beamte der Steuerfahndung klingeln Flankenschutzfahnder nicht nur bei Selbständigen, sondern auch bei Privatleuten.

Die Tätigkeit der Flankenschutzfahnder stützt sich in erster Linie auf § 208 Abgabenordnung (Steuerfahndung) und soll die Beamten in den Festsetzungs-Finanzämtern, die Sachverhalte nur vom Büro aus prüfen können, mit einer Vor-Ort-Prüfung unterstützen, z. B. in puncto häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Berechtigung für eine Gebäude-AfA*.

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Hereinlassen oder Abwehren?
Privatwohnungen sind nach dem Grundgesetz besonders geschützt (Art. 13 Abs. 1 GG), vorausgesetzt, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Deshalb dürfen Flankenschutzfahnder private Wohnräume nicht ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten.
Im Falle eines solchen Überraschungsbesuches ist es hilfreich, sich bedingt kooperativ zu zeigen und das Betreten mit einer entsprechenden Terminvereinbarung zu gestatten, um negative Folgen einer generellen Verweigerung zu vermeiden. Ein Hinweis auf eine mögliche Prüfung kann der Vermerk der Vorläufigkeit des Steuerbescheids nach § 164 AO sein, in dem Fall sollte unbedingt auf eine steuerliche Beratung zurückgegriffen werden.

Betriebsprüfer oder Flankenschutzfahnder?
Betriebsprüfungen werden in der Regel, bis auf drei Ausnahmen, angekündigt. Die Häufigkeit einer Betriebsprüfung bei Unternehmen hängt dabei von deren Größe ab, die Kriterien für die Einordnung in die Größenklassen (Groß-, Klein- und Kleinstbetriebe) legt das Bundesfinanzministerium regelmäßig fest. Maßgeblich sind Gewinn, Umsatz und Betriebsart.
Mit einem Schreiben hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale zum 01.01.2024 festgelegt. Diese Festlegung erfolgt alle drei Jahre neu. Auch Privatpersonen können einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO unterzogen werden, wenn Anhaltspunkte für unvollständige Erklärungen bestehen. Indizien sind z. B. außerordentlich hohe Lohneinkünfte mit geringen Kapitaleinkünften. Das Verfahren der Betriebsprüfung folgt, im Gegensatz zur Flankenschutzfahndung, klar definierten Regeln. Damit Sie auf beide Prüfungsarten optimal vorbereitet sind, sprechen Sie uns, die Mitglieder der meditaxa Group e. V., gerne diesbezüglich an.

*AfA: Abschreibung für Abnutzung
meditaxa Redaktion | Quelle: BMF-Schreiben vom 15.12.2022,Az.: IV A 8 – S 1450/19/10001 :003