06.08.2023
Das
Bundeskabinett hat einen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
beschlossen: Ab dem Jahr 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu
mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende
Heizungen können vorerst weiterbetrieben werden.
Ab 2045 ist ein Verbot für Heizungen geplant, die mit fossiler Energie
betrieben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Öl- und Gasheizungen repariert
werden. Liegt hier ein irreparabler Schaden vor, sollen Übergangsfristen gelten
und es kann auf Übergangslösungen zurückgegriffen werden. Für die
Investitionskosten einer neuen Heizungsanlage soll es eine Grundförderung für
alle Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum und für private Kleinvermieter mit
bis zu sechs Wohneinheiten – eine davon muss selbst bewohnt werden – in Höhe
von 30 Prozent geben.
meditaxa Redaktion