Gesetzesentwurf zur Heizungssanierung

06.08.2023

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen: Ab dem Jahr 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen können vorerst weiterbetrieben werden.
Ab 2045 ist ein Verbot für Heizungen geplant, die mit fossiler Energie betrieben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Öl- und Gasheizungen repariert werden. Liegt hier ein irreparabler Schaden vor, sollen Übergangsfristen gelten und es kann auf Übergangslösungen zurückgegriffen werden. Für die Investitionskosten einer neuen Heizungsanlage soll es eine Grundförderung für alle Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum und für private Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten – eine davon muss selbst bewohnt werden – in Höhe von 30 Prozent geben.
meditaxa Redaktion