Zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen: Balkonkraftwerke

06.08.2023

Ob im Haus oder auf dem Balkon – für Photovoltaikanlagen gelten neue steuerliche Regelungen (siehe auch meditaxa Mandantenmagazin 104/2023 und 105/2023): Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt seit dem 01. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden (Nullsteuersatz). Das umfasst auch die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, die Speicher sowie die Montage. Auch sogenannte Balkonkraftwerke, die auf dem Balkon aufgestellt und mit einer Steckdose verbunden werden, fallen unter die Neuregelungen, denn die Lieferung von Solarmodulen ist begünstigt – unabhängig davon, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden.

meditaxa Redaktion | Quelle: 1 § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG