TI-Pauschalen nachjustiert

20.10.2023


Auch wenn die monatlichen Pauschalen, die den Arztpraxen für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) gezahlt werden, seit dem 01.07.2023 gültig sind, hat das Bundesgesundheitsministerium noch eine Reihe von Anpassungen vorgenommen: Detailverbesserungen und einen leicht erhöhten TI-Pauschalbetrag für große Praxen. Bei den Sanktionen, sollten eine oder mehrere TI-Anwendungen in den Praxen fehlen, wurden keine Anpassungen vorgenommen:

Zählweise: Ob ein Arzt in Voll- oder Teilzeit arbeitet, spielt für die Zählweise, die die Höhe der TI-Pauschale in Bezug auf die Anzahl der Vertragsärzte vorgibt, keine Rolle mehr. Bisher war die Vollzeitäquivalente der Vertragsärzte maßgebend, mit der Anpassung ist es nun die Anzahl der Ärzte.

Fristen: Einige der Fristen, die über die Höhe der TI-Pauschalen bestimmen können, wurden gelockert. Bspw. wurde das Fristende, bis zu dem der elektronische Arztbrief (eArztbrief) laufen muss, von Mitte Juli 2023 auf den 01. März 2024 verschoben. Grund hierfür ist die Tatsache, dass derzeit noch nicht alle Softwareanbieter das geforderte eArztbrief-Modul anbieten. Die Verlängerung ist mit Blick auf die Sanktionen relevant, die greifen, wenn TI-Anwendungen in einer Arztpraxis noch nicht umgesetzt sind.

Beiträge: Für größere Praxen wurde die Höhe der TI-Pauschalen neu gestaffelt – je nach Größe gilt dann ein höherer monatlicher Beitrag. Zuvor gab es drei Größenkategorien, diese wurden auf unendlich viele gestaffelt, die sich hinsichtlich der Anzahl der Vertragsärzte in Dreierschritten immer weiter fortsetzen.

Quelle: kbv.de

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