GKV: Höchstbeiträge zurückfordern

01.02.2024


Bisher konnten gesetzliche Krankenkassen (GKVen) bei nichtrechtzeitiger Einreichung des Steuerbescheids den Höchstbetrag bestimmen. Für einige Selbstständige bedeutete diese Einstufung und die damit verbundene Nachzahlung eine finanzielle Katastrophe. 

Nun dürfen die Kassen nicht mehr automatisch den Höchstbetrag verlangen – diese finanziellen Härten für freiwillige GKV-Mitglieder soll durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch verhindert werden. Die GKVen sollen in Zukunft nachgereichte Einkommensnachweise in einer Drei-Jahres-Frist berücksichtigen und dürfen ohne Einkommensnachweis nicht mehr den Höchstbeitrag von ca. 1.000 Euro/Monat einfordern. Dies gilt auch rückwirkend für 2018 und 2019 – Betroffene, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, sollen diese zurückfordern können.

meditaxa Redaktion