Klimafreundlich umbauen? An die Versicherung denken!

07.02.2024

Wer klimafreundlich für den grünen Strom umbaut, muss im Vorfeld einiges bedenken – neben der Wahl des richtigen Produkts ist die versicherungsrechtliche Sicht bei der Installation von Solarpaneelen genauso relevant – im Wesentlichen betrifft dies die Wohngebäudeversicherung


Die Nachfrage bei Solaranlagen steigt – bereits 2020 hatten etwa 1,4 Millionen private Haushalte Einnahmen aus Einspeisungen von Solarstrom ins Netz. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft gingen im ersten Quartal 2023 in diesem Segment 156.000 Anlagen ans Netz, was einem Plus von 146 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Zudem unterstützen viele Kommunen und Bundesländer die Anschaffung einer Solaranlage mit Fördermitteln, um die Investitionskosten der Hauseigentümer zu senken.

Wer klimafreundlich für den grünen Strom umbaut, muss im Vorfeld einiges bedenken – neben der Wahl des richtigen Produkts ist die versicherungsrechtliche Sicht bei der Installation von Solarpaneelen genauso relevant – im Wesentlichen betrifft dies die Wohngebäudeversicherung: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erhöht nicht nur den Wert der Immobilie, sie stellt aus Sicht der Assekuranzen auch ein zusätzliches Risiko dar. Die zusätzliche Elektronik erhöht das Brandrisiko und es besteht die Gefahr, dass durch Unwetter und Hagel zusätzliche Schäden entstehen können. Eigentümer, die ihre Immobilie auf Solarstrom umrüsten, sollten den Umbau in jedem Fall ihrer Wohngebäudeversicherung melden und sich die Mitversicherung der Anlage unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Diese Minimallösung hilft, um im Ernstfall überhaupt versichert zu sein. Die Meldung an die Versicherung erhöht nicht automatisch die Versicherungssumme, sondern sichert zumindest einen Teil der Kosten im Schadensfall.
Effektiv versichern lassen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen gesamten Versicherungsschutz prüfen und ggf. eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen. Diese verursacht zwar zusätzliche Kosten, kann sich aber langfristig lohnen – Hausbesitzer müssen bspw. nach einem Hagelschaden nicht nur beschädigte Paneele ersetzen lassen, ihnen entgeht zusätzlich die Einspeisevergütung und müssen im Härtefall Strom aus einer anderen Quelle beziehen, solange der Schaden noch nicht behoben wurde. Der Ertragsausfall ist über die Wohngebäudeversicherung in keinem Fall gedeckt, sondern lässt sich nur über Spezialpolicen versichern.
Hagelschäden sind Härtefälle, wenn es um die Versicherung von Solarpaneelen geht. Ist die Photovoltaikanlage nach einem Unwetter beschädigt oder gleicht einem Totalschaden, stehen Eigentümer langwierigen Recherchen gegenüber, welche Versicherung zahlt, wenn sie denn zahlt – und in welchem Umfang:

  • Die Solaranlage wurde nachträglich installiert. Die Eigen­tümer haben die Wohngebäudeversicherung nicht über den Umbau informiert: Der gesamte Schaden muss eigen­ständig bezahlt werden.
  • Wusste die Assekuranz, dass das Haus auf Solarstrom umgerüstet wird, übernimmt sie bei einem Totalschaden normalerweise die Wiederherstellungskosten des Ursprungs­status. Das Material sowie die Arbeitskosten werden übernommen, damit die Anlage wieder auf dem Dach installiert werden kann. Aus dem Verdienstausfall durch die ausbleibende Stromproduktion bleiben Betroffene jedoch sitzen. Wer diesen Ausfall ersetzt haben will, braucht eine spezielle Photovoltaikversicherung.
  • Teilschäden durch Unwetter und die Versicherung wurde  im Vorfeld über den Umbau informiert – grundsätzlich müssen Versicherungen auch Teilschäden regulieren und alle Kosten übernehmen, die für die Wiederherstellung der Anlage notwendig sind. Problematisch gerade bei kleineren Beschädigungen wie Haarrissen ist jedoch, dass diese oft lange unbemerkt bleiben, weil sie (zunächst) keine großen Leistungseinbußen verursachen. Hier müssen betroffene  Immobilienbesitzer nicht nur beweisen, dass die Leistungsminderung der Anlage auf die Haarrisse zurückzuführen ist, sondern es muss auch belegt werden, dass die Risse mit großer Wahrscheinlichkeit durch den Hagel verursacht wurden

Letzteres kann nur gelingen, wenn Eigentümer eine vergleichsweise teure Messung durchführen lassen. Glaubt die Versicherung nach deren Durchführung immer noch nicht an einen Unwetterschaden, bleiben Immobilienbesitzer oft auf den Kosten sitzen. Schützen können sich Eigentümer zumindest, wenn nach  einem Unwetter alle sichtbaren Schäden akribisch dokumentiert werden. In unwettergefährdeten Gebieten empfiehlt es sich von Anfang an, möglichst robuste Paneele verbauen zu lassen. Auch die regelmäßige Wartung sollte nicht ausgelassen werden – hier können bereits „alte“ Schäden bemerkt und neue, bspw. durch Unwetter verursachte, richtig dokumentiert werden. Zudem kann die Versicherung die Regulierung im Schadensfall verweigern, sollten Eigentümer auf die Obliegenheit der Wartung verzichten.

meditaxa Redaktion