Krankenhaustransparenz­gesetz wird vorerst nicht wirksam

06.02.2024


Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen an den Vermittlungsausschuss überwiesen, um ihn dort grundlegend überarbeiten zu lassen. Zwar begrüßte der Bundesrat grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhaus­behandlung zu fördern. Kritik übte der Bundesrat auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken und am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser. Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Kliniken genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Rates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

Quelle: Bundesratsbeschluss vom 24.11.2023