12.02.2024
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) kommen zur Pflicht der Praxen, elektronische Verordnungen auszustellen, Sanktionen hinzu: Vertragsärzte müssen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen. Andernfalls wird die Vergütung um 1 Prozent gekürzt. Die Sanktionen sollen ab April 2024 gelten. Abschläge bei der TI-Pauschale drohen bereits seit dem 01. Januar, wenn Praxen die aktuelle Software-Version für das eRezept nicht eingespielt haben. meditaxa Redaktion | Quelle: kbv.de
HINWEIS
Die KBV hat ihr Informationsangebot und in einem Starterpaket für Praxen neben einem Infoblatt mit den wesentlichen Punkten auf einen Blick auch Informationen aufgeführt, was zu tun ist, wenn die Technik nicht funktioniert, das eRezept nicht abrufbar ist oder Arzneimittel nicht lieferbar sind:
Serie zum elektronischen Rezept
Ein häufig genanntes Problem vieler Praxen ist, dass Patienten nicht oder nur schlecht über das eRezept informiert sind. Die KBV bietet dafür eine Patienteninformation in verschiedenen Sprachversionen an, die Praxen selbst ausdrucken und aushändigen können:
Patienteninformation: Elektronisches Rezept (Deutsch) (Stand: 21.12.2023, PDF, 56 KB)