Dubiose Briefe und E-Mails in der Praxis

13.05.2024


Fragwürdige Mahnschreiben, unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Handreichungen mit Falschinformationen – auch Ärzte sind nicht vor zweifelhaften Inhalten geschützt, weshalb sich eine genaue Prüfung lohnt.

Der Rote-Hand-Brief bspw. ist ein Informationsschreiben für Heilberufler, mit dem pharmazeutische Unternehmen in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) oder dem Paul-Ehrlich-Institut über neu erkannte Arzneimittelrisiken informieren, fehlerhafte Arzneimittelchargen zurückrufen oder sonstige wichtige Informationen mitteilen. Erst im letzten Jahr wurde er durch die „Medizinische Behandlungsverbund GmbH“ (MBV) nachgeahmt und landete in Briefkästen von Niedergelassenen. Die Aufmachung sollte eine amtliche Mitteilung suggerieren, die die Empfänger dazu veranlassen wollte, Chargenproben an die MBV zu schicken. Mehrere Landesärztekammern sowie das Paul-Ehrlich-Institut haben darauf reagiert und die Täuschung aufgeklärt.

Betrugsmaschen wie diese folgen immer einem Muster – sie wirken amtlich, einschüchternd und beinhalten eine Handlungsaufforderung, der die Empfänger zwingend nachkommen sollen: Mahnschreiben von Betrügern, die ihre Forderungen im Stil einer Anwaltskanzlei formulieren oder die Aufmachung von Inkassofirmen kopieren, um meist dreistellige Beträge einzufordern. Auch E-Mails vom angeblichen Web-Dienstleister, die vor der Abschaltung der Praxis-Website warnen und schnellstmöglich eine Zahlung erwarten – meist per Kreditkarte – sind im Umlauf. Um solche Betrugsmaschen zu erkennen, braucht es keine Spezialausbildung: Sind wiederkehrende Grammatik- oder Rechtschreibfehler enthalten, ist das ein erstes Anzeichen für ein schlechtes Plagiat. Die Absenderadressen sollten genau geprüft werden: Gibt es den Absender und passen die regionalen Daten zusammen? Handelt es sich dabei um eine Anwaltskanzlei oder ein Inkassounternehmen, lässt sich die Echtheit online mit wenigen Klicks nachprüfen. Bei E-Mails von betrügerischen Web-Dienstleistern geht man ähnlich vor: Passt die Absenderadresse mit der des Supports meines Providers überein oder besteht sie aus kryptischen Zeichen? Sind Rechtschreibfehler zu finden und ist die Signatur korrekt? Letzteres kann man auf der Website des Providers nachprüfen. Wer einen Webmaster hat, sollte unbedingt nachfragen. Ganz wichtig: Betrüger platzieren bei den Zahlungsaufforderungen gerne Links, mittels derer man der Zahlung umgehend nachkommen kann – diese sollte man nicht öffnen. Gleiches gilt für Anhänge, die angeblich Rechnungen sind und oft Schadsoftware enthalten.

Erhält man dubiose Schreiben oder E-Mails, sollte man einen kühlen Kopf bewahren. Ob die Zahlungsaufforderung begründet ist, lässt sich leicht anhand der Praxisbuchhaltung und den geschlossenen Dienstleistungsverträgen nachprüfen – hier sind alle Zahlungsvereinbarungen zu finden. Ob der Absender korrekt ist, kann im Internet nachgeprüft werden und im Zweifel lohnt sich der Griff zum Telefon, um nachzufragen: bei der Anwaltskanzlei, beim Inkassounternehmen oder beim Provider bzw. Webmaster. Diese Zeit sollte man investieren, um finanziellen Schaden abzuwenden und souverän mit Betrügern umzugehen.

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meditaxa Redaktion