Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abgeschlossen – Verbraucher hat kein Widerrufsrecht

06.05.2024


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass einem Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein nach seinen Vorgaben bestelltes Fahrzeug schließt, auf der Grundlage des Unionsrechts kein Widerrufsrecht zusteht, wenn er nach dem Vertrag nicht verpflichtet ist, das Fahrzeug am Ende der Leasingperiode zu kaufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen wurde.
Hingegen können Verbraucher, die einen Kreditvertrag im Hinblick auf den Kauf eines Fahrzeugs geschlossen haben und nicht ordnungsgemäß (vollständig und zutreffend) über ihre vertraglichen Rechte und Pflichte informiert wurden, jederzeit den Widerruf erklären – auch nach Ablauf der vorgesehenen Widerrufsfrist von 14 Tagen – bis vor der vollständigen Erfüllung des Vertrags, d. h. in der Regel bis zur Fälligkeit der letzten Rückzahlungsrate. Sobald der Kreditvertrag vollständig erfüllt wurde, können Verbraucher hier auch nicht mehr Gebrauch von ihrem Widerrufsrecht machen.

HINWEIS

Mehrere Verbraucher hatten vor dem Landgericht Ravensburg geltend gemacht, sie hätten Leasing- oder Kreditverträge mit Banken von Automobilherstellern (BMW Bank, Volkswagen Bank und Audi Bank) wirksam widerrufen. Diese Verträge betrafen das Leasing eines Fahrzeugs ohne Kaufverpflichtung oder die Finanzierung eines Gebrauchtwagens.  Das Landgericht hatte daraufhin den EuGH  hierzu befragt.

Quelle: EuGH, Urteil vom 21.12.2023 – C-38/21, C-47/21 und C-232/21