Teampraxis? Was soll das sein?

13.05.2024


Immer wieder taucht der Begriff „Teampraxis“ auf. Hier ist zuerst festzuhalten, dass der Begriff im Sozialgesetzbuch nicht enthalten ist und es aktuell auch keine klare Definition für die Mindestanforderungen einer sogenannten Teampraxis gibt. Allerdings beschäftigen sich mit dieser Thematik sowohl die Hausärzteverbände als auch das Bayerische Gesundheitsministerium. Letzteres hat in der Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR) explizit die Teampraxisstruktur als förderfähig erwähnt.

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg stellte in einer Veröffentlichung eine genauere Beschreibung der Zielrichtung einer Teampraxis zur Verfügung. Demnach handele es sich in der Umsetzung einer Teampraxis um eine Vernetzung örtlicher Akteure der medizinischen Versorgung, die ggf. ohne praxiszentrumähnliche Strukturen agiert und nicht gleichzusetzen ist mit einem offiziellen Praxisnetz oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Solange es noch keine konkreten rechtlichen Vorgaben zur Teampraxis gibt, kann von einer niederschwelligen Kooperation von Gesundheitsberufen vor Ort gesprochen werden. Hier ist sowohl die Einbindung einer Gemeindeschwester, die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, usw. vorstellbar, als auch Fördermöglichkeiten des Gesundheitsministeriums und ggf. auch über die Kommunen.

LINKS
Pressemitteilung über die Förderung der „Interprofessionellen hausärztlichen Teampraxis der Zukunft“ des Gesundheitsministeriums: www.bayern.de/presse

Veröffentlichung des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg; Beschreibung der Zielrichtung einer Teampraxis:
www.hausarzt-bw.de/News

Quelle: drpa | meditaxa Redaktion