01.08.2024
Ein gut ausgebautes Business-Netzwerk erhöht in der Arbeitswelt die Chancen, an gut dotierte Jobs zu kommen. Mittlerweile ist es gang und gäbe, nicht nur innerhalb von Online-Jobbörsen seine Fühler auszustrecken, sondern auch Business-Netzwerke wie XING oder LinkedIn zu nutzen.
INFO
XING ist mit 21,5 Mio. Nutzern auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet. LinkedIn wird in mehr als 200 Ländern genutzt, ist international ausgerichtet und hat im deutschsprachigen Raum insgesamt 18 Mio. Nutzer. Solche Portale sind nicht nur Tummelplätze für Recruiter oder Headhunter, sie bergen auch enormes Potenzial für Angestellte und Selbstständige.
Alle, die Business-Netzwerke zielgerichtet und intensiv nutzen, müssen an die Anbieter Gebühren zahlen, denn mit den kostenfreien Accounts hat man nur beschränkten Zugriff auf die Network-Tools der Plattformen. Beispielsweise kann man seinen Lebenslauf über die Basismitgliedschaft veröffentlichen, um diesen zu „pushen“ bedarf es aber eines kostenpflichtigen Tools (XING: „Projobs“; LinkedIn: „Career“).
Arbeitnehmer und Selbstständige können die Gebühren für solche Business-Netzwerke als Werbungskosten absetzen. Dabei muss gegenüber dem Finanzamt auf Nachfrage die jeweilige berufliche Veranlassung nachgewiesen werden, wie z. B. Jobsuche, Auftragsakquise oder eine berufliche Weiterbildung. Zahlen Netzwerkmitglieder Beiträge für die Jobsuche, sind die Aufwendungen als Bewerbungskosten abzugsfähig. Diejenigen, die auf solchen Portalen kostenpflichtige berufsbezogene E-Learning-Angebote in Anspruch nehmen, können die Ausgaben als Fortbildungskosten absetzen. Netzwerkmitglieder, die weder aktiv auf Jobsuche sind, noch kostenpflichtige E-Learning-Angebote nutzen, können ihre Gebühren ggf. ebenfalls steuerlich geltend machen. Innerhalb der Netzwerke werden branchenspezifische Nachrichten veröffentlicht und fachbezogen diskutiert, was einem Abonnement einer Fachzeitschrift gleich kommt und als Werbungskosten abzugsfähig sein kann.
meditaxa Redaktion