01.08.2024
Für Selbstständige, darunter auch Ärztinnen, gibt es immer noch keinen gesetzlichen Mutterschutz wie für Arbeitnehmerinnen. Diese dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem Geburtstermin nicht beschäftigt werden und erhalten Lohnersatzleistungen in Form von Mutterschaftsgeld. Selbstständige werdende Mütter gehen meist noch hochschwanger und kurz nach der Entbindung ihrer Tätigkeit nach, um die finanziellen Verluste so gering wie möglich zu halten. Schwangere Vertragsärztinnen können sich zwar für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten von Kollegen vertreten lassen, hierfür bedarf es keiner Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, um die Praxis am Laufen zu halten, das deckt aber weder den persönlichen Verdienstausfall ab, noch haben Ärztinnen in diesem Zeitraum Einfluss darauf, ob ihre MFA oder Patienten die Praxis wechseln.
Nordrhein-Westfalen hat im März 2024 im Bundesrat einen Entschließungsantrag zum Mutterschutz für Selbstständige eingebracht:
Die Bundesregierung solle für Selbstständige während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gleichwertige gesetzliche Mutterschutzleistungen gewähren wie für angestellte Frauen. Mit diesen Forderungen zu einem gleichwertigen Mutterschutz soll etwas für die Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel getan werden, denn eine Schwangerschaft darf für selbstständige Frauen nicht die Bedrohung ihrer unternehmerischen Existenz bedeuten. Bereits 2010 hatte die EU eine Richtlinie verabschiedet, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, gleichwertige Mutterschaftsleistungen für selbstständige und angestellte Frauen zu schaffen. Nun ist die Bundesregierung gefordert, sich mit den Länderforderungen zu befassen. Hierfür muss allerdings zuerst ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, weshalb es bis zu einem geltenden Gesetz noch einige Zeit dauern könnte. Der zunehmende Ärzte- und Fachkräftemangel sei allerdings Grund genug, eine von der Gesellschaft getragene Lösung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für niedergelassene Ärztinnen und alle selbstständigen Frauen in Deutschland voranzutreiben, so die Sprecherinnen des Hartmannbundes.
Initiative „Mutterschutz für alle!“
NRW unterstützt mit dem Entschließungsantrag im Bundesrat die Initiative „Mutterschutz für alle!“.
Ziele der Initiative: vollbezahlten Mutterschutz für Selbstständige, unmittelbare Zahlung von Krankentagegeld im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden ab dem ersten Tag der Krankschreibung mit Erlaubnis zur geringfügigen formellen Betriebsführung, keine Abzüge beim Krankengeld, das Nichtantasten des Betriebsvermögens und die private Versicherbarkeit von hohen Betriebsausfällen über einen gesetzlichen Basisschutz hinaus.
meditaxa Redaktion | Quelle: NRW, Entschließungsantrag vom 05.03.2024;
mutterschutzfueralle.de; siehe auch: meditaxa Fachmagazin, Ausgabe 107/2023