02.11.2024
Sind Praxen und Patienten bereit für die Zukunft?
Die Einführung der E-Rechnung gemäß § 359a SGB V, verankert im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vom März 2024, ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Abrechnungsprozesse im deutschen Gesundheitswesen.
Ab 01.01.2025 soll das bisher papierbasierte Verfahren der Abrechnung von Kostenerstattungsleistungen durch ein elektronisches Format ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die außerhalb des Sachleistungsprinzips liegen und von Versicherten direkt getragen werden.
Keine Verwechselung mit der allgemeinen E-Rechnung:
Während nach dem Wachstumschancengesetz ab dem 01.01.2025 für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Branche, eine allgemeine E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen besteht, zielt § 359a SGB V speziell auf das Gesundheitswesen ab: Hier wird die E-Rechnung im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) zur elektronischen Abrechnung für medizinische Leistungen genutzt, die von Versicherten direkt bezahlt werden. Während also alle Unternehmen in Deutschland die E-Rechnung für B2B-Transaktionen einsetzen müssen, betrifft die E- Rechnung im Gesundheitswesen nur die Kostenerstattungsleistungen im Verhältnis zu den Versicherten.
Die elektronische Rechnung im Gesundheitswesen:
Mit der Einführung der E-Rechnung soll eine effizientere und transparentere Abwicklung der Abrechnungsprozesse gewährleistet werden. Die Nutzung erfolgt über die TI, die bereits für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) genutzt wird. Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) soll die notwendigen technischen Maßnahmen bis spätestens zum Stichtag umsetzen. Damit wird es (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und anderen medizinischen Leistungserbringern ermöglicht, Abrechnungen digital an Kostenträger oder privat Versicherte zu übermitteln. Die E-Rechnung ist für Versicherte freiwillig, d. h. sie müssen vorab ihre Einwilligung erteilen, um das elektronische Abrechnungsverfahren nutzen zu können. Diese Einwilligung wird in der Regel über eine Benutzeroberfläche eingeholt, wie z. B. die ePA-App der Krankenkassen, und kann jederzeit widerrufen werden. Ohne Einwilligung der Versicherten ist die Rechnungsstellung papiergebunden.
Zugriffsrechte und Datenspeicherung:
Auf die in der E-Rechnung enthaltenen Daten haben nur bestimmte Personen und Institutionen Zugriff, und dieser ist streng zweckgebunden. Dazu zählen neben den behandelnden Ärzten auch deren berufliche Gehilfen sowie Verrechnungsstellen, die im Auftrag der Leistungserbringer tätig sind. Krankenkassen und andere Kostenträger haben ausschließlich zur Abrechnung der erbrachten Leistung Zugriff auf die Daten.
Datenspeicherung:
Die Abrechnungsdaten dürfen, nach ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten, maximal 10 Jahre lang in der TI gespeichert werden, das entspricht den üblichen Aufbewahrungsfristen im Gesundheitswesen. Im Rahmen von z. B. Nachfragen oder Korrekturen können Versicherte und Kostenträger auf die Abrechnungsdaten zugreifen.
FAZIT
Durch die Digitalisierung der Abrechnungsprozesse werden der
Papier- sowie Arbeitsaufwand und damit auch Kosten reduziert. Zudem wird
der Prozess durch die automatische Verarbeitung der Rechnungen
beschleunigt, was insbesondere für Leistungserbringer und Kostenträger
eine Erleichterung darstellt. Darüber hinaus fördert die E-Rechnung auch
die Transparenz der Abrechnungen und erleichtert den Patienten den
Überblick über ihre Erstattungen und Kosten. Natürlich erfordert die
Umstellung auf die E-Rechnung neben den organisatorischen
Voraussetzungen auch technische Investitionen seitens der
Leistungserbringer. Praxen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme
kompatibel mit der TI sind. Die gematik arbeitet eng mit dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen, um hohe
Sicherheitsstandards beim Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten zu
gewährleisten.
Mit der konsequenten Umsetzung der E-Rechnung wird das Ziel verfolgt, das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig
und effizienter zu gestalten.
Quelle: drpa