Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz

16.11.2024

Im Rahmen der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie plant die Bundesregierung den Ausbau der Gesellschaft für Telematik (gematik) zu einer Digitalagentur Gesundheit.


Hierzu wurde am 17.07.2024 der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll durch die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur (TI) und die Festlegung klarer prozessbezogener Verantwortlichkeiten die Handlungsfähigkeit der gematik gestärkt werden, um eine effiziente und schnellere Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Die Regierung weist darauf hin, dass aufgrund von Defiziten in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme der Leistungserbringenden das Potential derzeit nur unzureichend erschlossen wird. Daher sei Nachsteuerung geboten. Neben der gesetzlichen Neustrukturierung des Aufgabenportfolios der Digitalagentur Gesundheit soll unter anderem eine Verordnungsermächtigung für das BMG eingeführt werden. 

Quelle: Gesetzesentwurf Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG vom 17.07.2024