04.11.2024
Signal für klimafreundliche Mobilität
Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen.
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen, beginnend mit einem Satz von 40 Prozent, abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028. Zusätzlich soll die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erweitert werden:
Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, sollen diesen Vorteil vergünstigt versteuern können. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sog. Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft wurden. Die Bundesregierung hat beschlossen, die vereinbarten steuerlichen Regelungen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufzunehmen.