06.11.2024
Förderung und Steuerermäßigung
Fast 65 Prozent der 2023 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland nutzen Wärmepumpen als überwiegende Energiequelle zum Heizen (Statistisches Bundesamt 06/2024). Für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe sind staatliche Zuschüsse möglich und ein Teil der Kosten kann ggf. von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für den Einbau von Wärmepumpen in Neu- und Bestandsbauten ist auch eine Subventionierung über Förderprogramme der kfW möglich.
Wer bei Bestandsgebäuden auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann ggf. eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nutzen: Im Kalenderjahr der Sanierungsfertigstellung sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind Steuermäßigungen von jeweils 7 Prozent der Kosten (jeweils höchstens 14.000 Euro) und im letzten Jahr nochmals 6 Prozent der Kosten (höchstens 12.000 Euro) möglich. Zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, mit denen sich Steuern sparen lassen, gehören auch die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage und digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Für die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist zu beachten, dass sie zunächst nur für „begünstigte Objekte“ gilt, die bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sind, in Deutschland oder in der EU stehen und von den Eigentümern zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Auch ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich und Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Die Steuerermäßigung entfällt, wenn bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse für energetische Sanierungen gewährt bzw. die Maßnahmen öffentlich gefördert wurden.
meditaxa Redaktion