09.02.2025
Das kann teuer werden
Seit der Einführung des E-Rezepts dürfen (Zahn-)Arztpraxen zwar nur noch in Ausnahmefällen Papierrezepte ausstellen, aber fehlerhaft ausgestellte Papierrezepte können (auch rückwirkend) teuer werden: Die Kassenärztliche Vereinigung forderte von einem Internisten 491.000 Euro Honorar zurück, weil er für seine Rezepte in den Quartalen I/2015 bis II/2018 sowie IV/2018 eine gestempelte Signatur verwendet hatte, statt diese eigenhändig zu unterzeichnen.
Das Sozialgericht sah hier einen „sonstigen Schaden“ in Form einer unzulässigen Verordnung, selbst wenn diese medizinisch indiziert war. Verordnungen sind zwingend eigenhändig zu unterschreiben bzw. seit dem E-Rezept mit einer digitalen Signatur zu versehen. Dieses Vorgehen soll Patienten schützen, um sicherzustellen, dass Verordnungen auch tatsächlich von Ärzten veranlasst werden.
meditaxa Redaktion | Quelle: SG Marburg, Urteil vom 03.07.2024, Az. S 17 KA 88/23