Welche Maßnahmen sind geplant?
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung sieht vor, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen. Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Unter der 116 117 sollen Akutleitstellen mit durchgängig telemedizinischen und aufsuchenden Notdiensten zur medizinischen Erstversorgung erreichbar sein. Eine Vermittlung von Akutfällen über die Terminservicestellen ist nicht mehr vorgesehen.
- Die flächendeckende Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ), bestehend aus einer Krankenhausnotaufnahme, einer Notdienstpraxis der KV und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, als zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung.
- Versorgungsverträge mit öffentlichen Apotheken, die die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Notdienstpraxen verbessern sollen.
meditaxa Redaktion | Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung vom 02.10.2024