Schadenersatz

21.05.2025

wegen behaupteter Arbeitsunfähigkeits-Vortäuschung


Auffällige Krankmeldungen von ein und derselben Person können schnell zum Ärgernis werden und sich darüber in falschem Maße auszutauschen auch teuer: Wird eine Erkrankung und ihre Umstände – Informationen über die Erkrankung, ihre Dauer und die Schlussfolgerung über eine angebliche Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit – durch E-Mails an fast 10.000 Mitglieder eines Vereins bekannt gegeben, sodass die betroffene Person in der Reputation geschädigt und auch in der Freizeit darauf angesprochen wird, steht ihr nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch die Zahlung einer Entschädigung i. H. v. 10.000 Euro zu.

meditaxa Redaktion | Quelle: Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2024 – 3 Ca 77/24