17.05.2025
Müssen Lohnabrechnungen zwingend in Papierform ausgehändigt werden?
Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungen nicht zwangsläufig in Papierform ausstellen – eine elektronische Version genügt, z. B. als Download über ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach: Das Bundesarbeitsgericht entschied im Januar 2025 über die Anforderungen zur Bereitstellung von Lohnabrechnungen. Arbeitgeber sind gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Eine Aushändigung in Papierform ist nicht nötig, solange Arbeitnehmer ohne entsprechende
Technik ihre Lohnabrechnung im Betrieb einsehen und ausdrucken können. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf ihre Abrechnung ist eine sogenannte Holschuld – Arbeitgeber sind zur Bereitstellung der Lohnabrechnung verpflichtet, aber nicht für den Zugang der Unterlagen verantwortlich.
meditaxa Redaktion | Quelle: BAG-Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24