„Gesundheit und Pflege“

05.08.2025

im Koalitionsvertrag


Die neue Regierung aus CDU, CSU und SPD hat ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die vorgesehenen Ziele aus Kapitel 4.2. haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Stabilisierung der Beiträge zur GKV und zur sozialen PV. 
  • Verbesserung der ambulanten Versorgung: Verringerung von Wartezeiten, Entlastung des Praxispersonals, strukturierter Zugang zu Fachärzten. 
  • Missbrauchsausschluss telefonischer Krankschreibungen, explizit: Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Onlineplattformen. 
  • „Verbindliches Primärarztsystem“ für eine schnellere Terminvergabe (zentrale Rolle für Haus- und Kinderärzte; Feststellung des medizinisch notwendigen Terminbedarfs über Primärärzte oder die 116 117; Verpflichtung der KV, Termine zu vermitteln; notfalls Facharztzugang im Krankenhaus). 
  • Flächendeckende Option zur strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege „in Verbindung mit Telemedizin“. 
  • Ermöglichung und Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung durch sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRG*).
  • Gesetzerlass „zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren“ (iMVZ-Regulierungsgesetz) für Transparenz über die Eigentümerstruktur und eine systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel. 
  • Aufhebung des Quartalsbezugs bei der vertragsärztlichen Behandlung und Abrechnung sowie Einführung von Jahrespauschalen. 
  • Stärkung der allgemeinärztlichen Weiterbildung. Künftig sollen zeitgleich zwei Weiterbildungsassistenten pro niedergelassener/m Allgemeinärztin/-arzt möglich sein. 
  • „Kleinteiligere Bedarfsplanung“, die eine Bedarfsplanung für Zahnärzte ermöglichen soll. 
  • Vergütungsreform zum „Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten“: Prüfung der Entbudgetierung der Fachärzte in unterversorgten Gebieten; Honorarzuschläge in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten, Abschläge in überversorgten Gebieten. 
  • Sicherstellung der Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst. Einführung einer „Bagatellgrenze“ von 300 € bei der Regressprüfung niedergelassener Ärzte. 
  • Schrittweise Einführung der ePA bis Ende 2025, Verbesserung der Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und -pharmazie, Ermöglichung KI-unterstützter Behandlungs- und Pflegedokumentation. 
  • Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und Weiterentwicklung des Apothekerberufs „zu einem Heilberuf“. 
  • Pflegereform

* Hybrid-Diagnosis Related Groups sind Fallpauschalen, die für eine definierte Anzahl von medizinischen ambulanten oder stationär erbrachten Leistungen gelten. 

meditaxa Redaktion | Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode