11.08.2025
Schulungen für nutzende Praxen verpflichtend
Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Unternehmen – darunter auch (Zahnarzt-/Physio-/etc.)Praxen – die KI einsetzen, müssen die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Unabhängig von Größe oder Branche gilt die Schulungspflicht für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen; diese ergibt sich aus Art. 4 KI-VO. Die KI-Verordnung gibt keine konkreten Schulungsinhalte vor, fordert aber, dass die Maßnahmen auf die technischen Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und den spezifischen Einsatzkontext der Mitarbeiter abgestimmt sind. Demnach müssen eigene Schulungskonzepte entwickelt werden. Die Schulungen sind während der regulären Arbeitszeit durchzuführen – außerhalb gelten sie als Arbeitszeit und sind zu vergüten. Die Kosten der Pflichtschulung sind von den Arbeitgebern zu tragen. Ein Verstoß gegen die Schulungspflicht führt aktuell nicht zu Bußgeldern oder Strafen. Unternehmen können aber haftbar gemacht werden, wenn durch mangelnde Schulung Fehler oder Schäden entstehen. Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Bedarfsanalyse, um den Einsatz von KI zu erheben – welche KI-Systeme sind im Einsatz? Welche Risiken sind damit verbunden? Welche Mitarbeiter arbeiten mit diesem System? Basierend darauf können gezielte Schulungsmaßnahmen eingeführt und interne KI-Richtlinien verfasst werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren. Mit ersten Leitlinien ist ab August zu rechnen.
meditaxa Redaktion | Quelle: https://www.bfdi.bund.de; KI-VO vom 13.06.2024, Artikel 4 „KI-Kompetenz“