01.09.2025
Am 27. Juni 2025 beschloss die Mindestlohnkommission eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.
Zum 01. Januar 2026 soll die aktuelle Mindestlohnhöhe von 12,82 Euro zunächst um 8,42 Prozent auf 13,90 Euro ansteigen. Zum 01. Januar 2027 ist ein erneuter Anstieg um weitere 5,04 Prozent auf 14,60 Euro beschlossen.
Das Mindestlohngesetz sieht eine zweijährige Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns durch eine ständige Mindestlohnkommission vor. Diese ist mit Mitgliedern aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie beratenden Mitgliedern aus der Wirtschaft besetzt. Die Kommission prüft ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, welche Mindestlohnhöhe geeignet ist, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden und beschließt entsprechende Anpassungen. Der nächste Beschluss findet dem gesetzlichen Turnus entsprechend voraussichtlich im Jahr 2027 statt. In formeller Hinsicht muss der Beschluss noch in der fünften Mindestlohnverordnung rechtlich umgesetzt werden. Erst dann wird die Erhöhung rechtlich verbindlich. Das Gesetz räumt der Bundesregierung ein politisches Ermessen ein; sie kann sich auch gegen die Umsetzung entscheiden. Eine Kompetenz, die von der Kommission beschlossene Höhe oder die Anpassungszeitpunkte zu ändern, hat die Bundesregierung aber nicht. Dies ist nur durch eine Änderung des Mindestlohngesetzes durch den Gesetzgeber möglich. Eine Entscheidung, den Beschluss der Mindestlohnkommission nicht für verbindlich zu erklären, hat es bislang allerdings nicht gegeben. Ausgehend vom Zeitverlauf bei der letzten Mindestlohnverordnung ist von einer Verabschiedung Ende des Jahres auszugehen.
meditaxa Redaktion | Quelle: drpa