15.08.2025
Ab dem 09. Oktober 2025 tritt eine EU-weite Regelung in Kraft
Mit der „Verification of Payee“ (VoP) werden Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Die VoP betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – und erfordert eine frühzeitige Anpassung der Kontoinhaber-Stammdaten. Ziel dieser Maßnahme ist der bessere Schutz vor Betrugsfällen und die Schaffung höherer Transparenz im Zahlungsverkehr. Zukünftig wird bei jeder SEPA-Überweisung eine automatisierte Empfängerverifizierung durch die Bank durchgeführt. Diese Prüfung erfolgt innerhalb von Sekunden nach dem Einreichen der Zahlung. Die zahlende Person entscheidet im Anschluss, ob die Überweisung freigegeben oder storniert wird. Betroffen sind alle, die SEPA-Überweisungen tätigen oder empfangen – egal, ob über Zahlungsprogramme, Online-Banking oder ERP-Systeme.
HINWEIS
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, indem Sie Ihre Stammdaten gründlich prüfen und aktualisieren: Achten Sie darauf, dass der Name des Zahlungsempfängers exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Prüfen Sie insbesondere Ihre Lieferanten-Stammdaten in den Systemen. Auch Ihr eigener Unternehmensname sollte bei der Rechnungsstellung mit dem tatsächlichen Kontoinhabername übereinstimmen – über alle Bankverbindungen hinweg. Ggf. sollten Rechnungen mit einem Hinweis zum korrekten Empfängernamen für Überweisungen ergänzt werden. Für alle, die unter einem anderen Firmennamen auftreten, kann bei der Bank auch ein Handelsname hinterlegt werden.
Wenn Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, haftet im Betrugsfall die Bank nur, wenn die zahlende Person korrekte Daten verwendet hat. Bei fehlerhaften Angaben liegt die Verantwortung bei den Zahlenden.
meditaxa Redaktion | Dr. Schauer