07.11.2025
Nach über 40 Jahren steht eine tiefgreifende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bevor.
Die GOÄneu soll die privatärztliche Abrechnung an moderne medizinische, digitale und organisatorische Entwicklungen anpassen und dabei für mehr Transparenz und Fairness sorgen. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen und den aktuellen Stand:
Wesentliche Neuerungen der GOÄneu
Erweiterter Leistungskatalog: Statt die bisher rund 2.800 Leis-
tungsziffern umfasst die GOÄneu künftig ca. 5.500 Positionen.
Damit werden moderne Leistungen wie Telemedizin, elektronische Patientenakte (ePA) oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstmals explizit abgebildet.
Gebührenstruktur und Gebührenvereinbarung: Der neue Entwurf sieht einen „nicht unterschreitbaren Gebührensatz“ vor, der auch nur durch eine schriftliche Honorarvereinbarung mit Angabe von Steigerungsgrund überschritten werden darf. Das ist eine Einschränkung gegenüber der bisherigen Praxis. Diese soll aber durch Zuschläge ausgeglichen werden. Die Schriftform bleibt verpflichtend, um Patienten vor unbedachten Mehrkosten zu schützen. Das Wort „rechtzeitig“ vor Leistungserbringung bei Vereinbarungen wird gestrichen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Analogleistungen entfallen: Leistungen, die bisher über Analogziffern abgerechnet wurden, werden künftig im Leistungskatalog direkt erfasst oder regelmäßig ergänzt. Das schafft mehr Rechtssicherheit und reduziert Interpretationsspielräume.
Einheitliche Regelungen für Ausfallhonorare: Auf Grundlage eines BGH-Urteils werden verbindliche Vorgaben für Ausfallhonorare eingeführt, etwa zu Fristen (z. B. 24 bis 48 Stunden), Höhe und Ausnahmen. Damit entstehen klarere rechtliche Rahmenbedingungen für versäumte Termine.
Mehr Dokumentation und differenzierte Zuschläge: Zuschläge richten sich künftig nach objektiv nachvollziehbaren Kontextfaktoren wie Behandlungsdauer, Alter der Patienten, psychischer Belastung oder medizinischer Komplexität. Eine differenzierte Dokumentation wird somit wichtiger denn je.
Aufwertung der „sprechenden Medizin“: Gesprächsleistungen und ärztliche Zuwendung werden besser vergütet, während rein technische Leistungen tendenziell abgewertet werden. Das setzt neue Schwerpunkte in der Vergütungssystematik.
Regelmäßige Aktualisierung – ein Novum: Die neue GOÄ wird fortlaufend durch eine gemeinsame Kommission von BÄK, PKV und weiteren Akteuren aktualisiert. Damit sollen lange Stillstandphasen wie in der Vergangenheit vermieden werden.
Alt vs. Neu im direkten Vergleich:
| Bereich | GOÄ alt (bis 2025) | GOÄneu (ab vsl. 2026/2027) |
|---|---|---|
| Leistungsziffern | insgesamt: 2.800 | insgesamt: 5.500, breiter und aktueller Katalog |
| Gebührenstruktur | Steigerungssatz (1,0–3,5) | Festhonorare und standardisierte Zuschläge |
| Analogleistungen | häufig notwendig | entfallen, direkt im Katalog enthalten |
| Ausfallhonorare | uneinheitlich | einheitlich geregelt |
| Dokumentation | teilweise unspezifisch | detaillierter, abrechnungsrelevant |
| Digitalisierung | kaum abgebildet | Telemedizin, ePA, DiGA systematisch integriert |
| Aktualisierung | seit 1982 unverändert | Regelmäßige Überarbeitung durch Fachkommission |
Aktueller Stand & Zeitplan
Mai 2025: Der Deutsche Ärztetag hat dem Entwurf der GOÄneu zugestimmt.
2025–2026: Fachliches Clearing-Verfahren und politische Abstimmung mit dem BMG und Bundesrat.
Ab 2026/2027: Inkrafttreten der neuen GOÄ
Die neue GOÄ bringt weitreichende Veränderungen und auch neue Chancen mit sich: Sie ermöglicht eine moderne und transparente Vergütung ärztlicher Leistungen. Wer sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut macht, legt den Grundstein für einen reibungslosen Übergang und kann die Vorteile optimal nutzen. Wir halten Sie dabei selbstverständlich auf dem Laufenden.
meditaxa Redaktion | Quelle: drpa