13.11.2025
Wann kann man sie von der Steuer absetzen
Wer für seine Einkommensteuererklärung absetzbare Kostenpositionen zusammenträgt, stellt sich mitunter die Frage, ob sich auch die Kosten für eine Kreditkarte steuermindernd geltend machen lassen. Die Antwort lautet wie so oft im Steuerrecht: Es kommt darauf an. Die Jahresgebühr der Kreditkarte kann nur komplett steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Karte ausschließlich beruflich genutzt wurde. Berufliche Einsätze sind zum Beispiel das Begleichen von Tankrechnungen und Hotelübernachtungen bei Dienstreisen, Flugbuchungen/Bahntickets für berufliche Flüge/Fahrten, Geschäftsessen, Seminargebühren für berufliche Fortbildungsmaßnahmen und der Kauf von Fachliteratur.
HINWEIS
Arbeitnehmer können keine Werbungskosten absetzen, wenn die Kreditkarte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Hier entstehen keine privaten Kosten.
Bei gemischt genutzten Kreditkarten muss der berufliche/betriebliche Anteil herausgerechnet werden. Hierfür werden alle Posten auf den Kontoauszügen zunächst sondiert und einer beruflichen oder privaten Nutzung zugewiesen, um dann die Höhe der beruflichen Zahlungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz ermitteln zu können. Dieser prozentuale Anteil der Jahresgebühr der Kreditkarte ist dann als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzbar. Beispiel: Ein Freiberufler hat im Jahr 2024 Rechnungen in Höhe von 4.500 € mit seiner Kreditkarte beglichen, davon 1.350 € für betriebliche Zwecke. Im Verhältnis zur Gesamtsumme ergibt das 30 % – dieser Anteil an der Kreditkartengebühr ist absetzbar. Anstelle der gemischten Kartennutzung ist es einfacher, auf zwei Karten umzusteigen: eine für die privaten Ausgaben und eine für die berufsbedingten Kosten. So muss nicht jeder Posten sondiert werden und der Anlass der Ausgaben, beruflich oder privat, ist besser nachvollbar. Arbeitnehmer können sich den Aufwand der Kostenaufteilung bei Kreditkarten sparen, wenn ihre gesamten Werbungskosten ohnehin unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr liegen. Erreichen die tatsächlich angefallenen Werbungskosten diesen Betrag, lohnt es sich, nach weiteren absetzbaren Ausgaben zu suchen. Nur dann reduzieren die Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen und die zu leistenden Steuerzahlungen weiter.
meditaxa Redaktion