21.11.2025
Wir müssen „richtig“ reden
Mitarbeitergespräche nehmen viel Zeit in Anspruch, verlangen eine sorgfältige Vorbereitung und werden häufig als unangenehm empfunden. Beim Personal nicht nur finanziell, sondern auch an der Kommunikation zu sparen ist aber nicht zielführend für den Erfolg einer Praxis. Wer nicht in Personalgesprächen geübt ist, sollte diese dennoch nicht scheuen. Regelmäßige Gespräche fördern die Praxiskultur und können als zentrales Instrument zur Personalführung genutzt werden. Zwischen-Tür-und-Angel-Gespräche zählen nicht dazu. „Gespräche mit dem Chef“ lösen oft mulmige Gefühle aus. Zuvor sollte Neutralität signalisiert werden – verbal und nonverbal. Gemeinsamkeit und Routine können Abhilfe schaffen: wenn alle Mitarbeiter zum Gespräch müssen und diese regelmäßig (einmal pro Jahr/Halbjahr) stattfinden.
Für ein konstruktives offenes Mitarbeitergespräch sind ein geschützter Rahmen – ein Vier-Augen-Gespräch – und eine sachliche Kommunikation wichtig: Kritik sollte nicht einschüchtern oder tadelnd sein und Lob nicht zu überschwänglich, sondern fair und anerkennend verteilt werden. Konflikte oder Herausforderungen müssen offen angesprochen werden können, um Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor sie sich negativ auf den Praxisalltag auswirken. Denn für eine produktive und nachhaltige Zusammenarbeit ist der strukturierte Austausch über die Ziele, Erwartungen und (Arbeits-)Leistungen zwischen Mitarbeitern und Praxischefs maßgeblich. Zusätzlich fördert ein solcher Austausch auch den Wissens- und Erfahrungstransfer innerhalb des Teams. Ideen, Best Practices oder Rückmeldungen aus dem Arbeitsalltag können geteilt und weiterentwickelt werden – zum Nutzen der gesamten Praxis.
WICHTIG
Bei aller Liebe zum vertraulichen Dialog sind Mitarbeitergespräche unbedingt rechtlich abzusichern. Protokolle oder Aufzeichnungen dienen als Beweis, z. B. für Absprachen oder Zusagen, und sollten von beiden Parteien unterschrieben werden. Das heimliche Aufzeichnen von Personalgesprächen ist verboten und strafbar (§ 201 StGB), kann die Situation verkomplizieren und zu rechtlichen Nachteilen aller Beteiligten führen.
meditaxa Redaktion