19.11.2025
Pflegekompetenzgesetz
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Befugnis und Entbürokratisierung in der Pflege vom 06.08.2025 das Pflegekompetenzgesetz in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzgebers bleibt weiterhin der langfristige Umbau der Pflegestrukturen und der Ausbau der Befugnisse des Pflegefachpersonals. Pflegeberufe müssen attraktiver werden, denn der Fachkräfteengpass verstärkt sich weiter und der Bedarf an Pflegekräften wächst stetig aufgrund einer alternden Gesellschaft. Die Pflege soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden, in dem die Pflegefachpersonen künftig – gemäß ihrer Qualifikationen – mehr Befugnisse bekommen und eigenständig Aufgaben übernehmen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Flankiert werden die Neuregelungen durch die „Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts“. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, in der Langzeitpflege Bürokratie abzubauen, z. B. indem Informationspflichten wegfallen oder einfacher werden.
meditaxa Redaktion | Quelle: bundesregierung.de