15.11.2025
für Hausärzte neu geregelt.
Der Bewertungsausschuss hatte den gesetzlichen Auftrag, die Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 EBM) neu festzulegen und Voraussetzungen zu definieren, die Praxen erfüllen müssen, um die Pauschale künftig zu erhalten. Nunmehr haben KBV und GKV-Spitzenverband die Details beschlossen.
Die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen wird zum 01.01.2026 eingeführt. Die seit 2013 zusätzlich zu den Versichertenpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages gezahlte Pauschale bleibt grundsätzlich bestehen. Hausärzte erhalten sie weiterhin einmal im Behandlungsfall, wenn sie bei Patienten in einem Quartal keine fachärztlichen Leistungen durchgeführt und abgerechnet haben. Ihre Höhe ist abhängig von der Zahl der Behandlungsfälle je Hausärztin oder Hausarzt im Quartal. Erfüllt die Praxis verschiedene Kriterien, gibt es einen Zuschlag auf die Pauschale. Für diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen wurden Ausnahmeregelungen vereinbart.
Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses vom 19.08.2025