Gesetzesentwurf: Das soll sich für Hausärzte und Patienten ändern

30.09.2024

Das Bundesgesundheitsministerium plant umfangreiche Gesetzesänderungen zur Attraktivitätssteigerung des Hausarztberufs und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.


Der Gesetzentwurf, der am 22.05.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Vor-Ort-Versorgung für Millionen Menschen zu stärken.

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die finanzielle Aufwertung des Hausarztberufs. So sollen Hausärzte künftig ohne die bisher üblichen Budgetkürzungen vergütet werden, was besonders für Hausbesuche gilt. Darüber hinaus werden neue Versorgungspauschalen eingeführt, die die bisherige Quartalslogik ersetzen sollen. Diese sollen besonders für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen hilfreich sein, indem sie die Anzahl der notwendigen Praxisbesuche reduzieren und mehr Raum für eine individuelle Betreuung schaffen.

Zusätzlich werden die Homeoffice-Möglichkeiten für Ärzte erweitert. Kommunen erhalten zudem erleichterte Bedingungen zur Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Damit sollen Städte und Gemeinden besser in der Lage sein, die lokale Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung der Arzneimittelregresse, indem die Bagatellgrenze deutlich angehoben wird, was sowohl Haus- als auch Fachärzten zugutekommt.

Besondere Anreize sind für Hausärzte vorgesehen, die bestimmte Kriterien erfüllen - wie bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und häufige Haus- und Heimbesuche. Weiterhin soll die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen vereinfacht werden. Ergänzend dazu wird ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich Versicherte geschaffen. Dieses soll unter anderem Informationen zu Genehmigungen, Ablehnungen und Qualität von Kassenleistungen bieten, um Transparenz und Vergleichbarkeit im Gesundheitssystem zu erhöhen.


Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG), Kabinettsbeschluss v. 22.05.2024