24.07.2024
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) geht bald an den Start. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird mit der Vergabe ab Herbst 2024 sukzessive starten.
Wer bekommt sie?
Jede natürliche Privatperson hat eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.), die unabhängig von der Steuernummer, die sich je nach Wohnort und zuständigem Finanzamt ändern kann und von denen man mehrere haben kann, unveränderlich „ein Leben lang“ gilt. So ähnlich sollen alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind, eine bundeseinheitliche, unveränderliche W-IdNr. erhalten. Dazu gehören sowohl natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind, als auch juristische Personen und Personenvereinigungen. Diese wirtschaftlich Tätigen haben dann also zwei solcher unveränderlichen, dauerhaften Nummern, die Steuer-IdNr. und die W-IdNr., bzw. sogar drei, denn für sie gilt bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU auch noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Beachten Sie: Wer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, erhält für jeden Betrieb eine eigene W-IdNr. Damit lassen sich die einzelnen Geschäftsfelder eindeutig abgrenzen.
Wie ist sie aufgebaut?
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Länderkürzel DE und 9 Ziffern zusammen. Damit ähnelt sie sehr der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nach den 9 Ziffern kommt nach einem Bindestrich noch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, mit dem unterschiedliche Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten abgegrenzt werden. Beispielhaft könnte die W-IdNr. so aussehen: DE123456789-00001.
Wie bekommt man sie?
Die W-IdNr. teilt das BZSt von Amts wegen zu, einen Antrag kann und muss man dafür nicht stellen. Aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen wird die Zuteilung zeitlich in mehreren Stufen erfolgen. Es ist noch nicht abzusehen, wann genau „im Herbst“ die Vergabe startet und wie lange sie insgesamt dauern wird.
Was macht man mit ihr?
Zunächst soll die W-IdNr. den Finanzbehörden im Steuerverfahren die
eindeutige Zuordnung der wirtschaftlich tätigen Rechtssubjekte mit den
jeweils handelnden Personen ermöglichen. Sie soll Verwaltungsprozesse
vereinfachen und die Datenkonsistenz erhöhen. Auch der Datenaustausch
zwischen Behörden soll damit erleichtert werden. Bis die Vereinfachung
tatsächlich bei den Unternehmen ankommt, wird es wohl noch ein weiter
Weg sein.
PRAXISTIPP
Die W-IdNr. wird die Grundlage für das Unternehmensbasisdatenregister, das vom Statistischen Bundesamt geführt werden wird. Dieses Register soll bisher dezentral gesammelte Unternehmensdaten zusammenführen. Damit sollen sich Unternehmen künftig nur noch einmalig registrieren müssen, Mehrfachmeldungen an unterschiedliche Register sollen entfallen. Für die Erstbefüllung der Stammdaten sowie die kontinuierliche Datenaktualisierung bleibt das BZSt zuständig.
Quelle: BMF vom 28.12.2023 „Das ändert sich 2024“