15.04.2024
Wann Arbeitgeber länger als sechs Wochen zahlen müssen.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf
Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach erhalten sie Krankengeld
von der Krankenkasse. Das gilt auch, wenn während der
Arbeitsunfähigkeit weitere Krankheiten auftreten und sich die Ausfallzeit über die sechs Wochen hinaus verlängert. Arbeitgeber sollen so vor längeren Zahlungen geschützt werden, sollte es bei einzelnen Mitarbeitern zu "Kettenkrankschreibungen" kommen.
Allerdings sind Arbeitgeber zur erneuten Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die krankgeschriebene Person von der ersten Krankheit genesen ist und danach erneut
erkrankt. Hier handelt es sich um
zwei getrennte Verhinderungsfälle, die allerdings
ausreichend bewiesen werden müssen, beispielsweise durch ein spezifisches
ärztliches Gutachten. Der Anspruch kann auch dadurch gestützt werden, wenn die betroffene Person zwischen den Krankschreibungen gearbeitet hat.
HINWEIS
Arbeitgeber sollten genau hinschauen,
wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen
erkrankt sind und wegen zwei Erkrankungen die Entgeltfortzahlung
fordern. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Quellen: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.06.2023, Az. 2 Sa 20/23 und Urteil vom 14.12.2021, Az. 5 Sa 101/21