„Kettenkrankschreibungen“

15.04.2024

Wann Arbeitgeber länger als sechs Wochen zahlen müssen.


Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach erhalten sie Krankengeld von der Krankenkasse. Das gilt auch, wenn während der Arbeitsunfähigkeit weitere Krankheiten auftreten und sich die Ausfallzeit über die sechs Wochen hinaus verlängert. Arbeitgeber sollen so vor längeren Zahlungen geschützt werden, sollte es bei einzelnen Mitarbeitern zu "Kettenkrankschreibungen" kommen.

Allerdings sind Arbeitgeber zur erneuten Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die krankgeschriebene Person von der ersten Krankheit genesen ist und danach erneut erkrankt. Hier handelt es sich um zwei getrennte Verhinderungsfälle, die allerdings ausreichend bewiesen werden müssen, beispielsweise durch ein spezifisches ärztliches Gutachten. Der Anspruch kann auch dadurch gestützt werden, wenn die betroffene Person zwischen den Krankschreibungen gearbeitet hat.

HINWEIS
Arbeitgeber sollten genau hinschauen, wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen erkrankt sind und wegen zwei Erkrankungen die Entgeltfortzahlung fordern. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Quellen: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.06.2023, Az. 2 Sa 20/23 und Urteil vom 14.12.2021, Az. 5 Sa 101/21