Die Sozialgerichte beschäftigen sich immer häufiger mit der Prüfung und Feststellung ob Heilmittelerbringer als "freie Mitarbeiter" tätig sind, oder ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
Bei einer Werbung mit „Kinderzahnärztin“ in Verbindung mit „Kieferorthopädin“ erwarten angesprochene Verkehrskreise, dass die entsprechende Zahnärztin über eine nachgewiesene Qualifikation im Bereich der Kinderzahnheilkunde verfügt.
Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) treten häufiger Fehler auf, was ärgerlich ist, wenn man bedenkt, wie eng der Praxisbetrieb getaktet ist.