Per Ehegattensplitting sparen

02. Mai 2022

Die Eheschließung kann bares Geld wert sein, vor allem beim integrierten Ehegattensplitting in der Steuererklärung. Hier profitieren frisch Vermählte nicht nur von höheren  Freibeträgen und diversen Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Steuerklasse. Sie können auch bei ihrer Steuererklärung gemeinsame Sache machen – der sogenannten gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten. Je nach Verdienst kann viel gespart werden. Allerdings ist das Verfahren vergleichsweise kompliziert. Um zu ermitteln, wie viel Einkommensteuer ein Ehepaar zahlen muss, geht das Finanzamt folgendermaßen vor:

  • Das zu versteuernde Einkommen des Paares wird zusammengerechnet.
  • Das Ergebnis wird durch zwei geteilt (gesplittet).
  • Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet.
  • Nun wird das Ergebnis dieser Rechnung wieder verdoppelt – und ergibt die Einkommensteuer für das Paar.

„Erst teilen, dann verdoppeln“ klingt zunächst nach einem Nullsummenspiel. Das Verfahren kann aber vierstellige Summen sparen. Vor allem, wenn die Gehaltsunterschiede zwischen den Partnern groß sind. Schuld ist die sogenannte
Steuerprogression. Sie sorgt dafür, dass der Steuersatz für Menschen mit geringem Einkommen niedrig ist und sich dann aber schrittweise mit dem Einkommen erhöht. Eine abhängig vom Einkommen progressive Besteuerung führt dazu, dass Personen mit höherem Einkommen auch einen höheren Anteil ihres Einkommens an Steuern zahlen müssen.

Der Splitting-Vorteil gilt immer rückwirkend für das Jahr, in dem ein Paar geheiratet hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Jawort am 31.12. oder an einem anderen Tag des Kalenderjahres gegeben wird.


HINWEIS

Person A verdient 10.000 € und müsste dafür beispielsweise 10 % Steuern zahlen. Sie käme damit auf einen Betrag von 1.000 €. Person B mit einem Einkommen von 20.000 € hätte in der höheren Steuerklasse in unserem Beispiel aber einen Steuersatz von 15 %. Es wären somit schon 3.000 € statt 2.000 €  für die Steuer fällig. Person B zahlt damit bei doppeltem Einkommen mehr als das Doppelte von Person A an Steuern.

meditaxa Redaktion

Foto: © dikushin / AdobeStock

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