Gartenpflege zur Steuerminderung

02. Mai 2022

Der Frühling hat lange auf sich warten lassen – Rasenflächen wollen jetzt gepflegt, Büsche und Bäume beschnitten werden. Professionelle Gartenhilfen werden hier gerne von Garten- und Immobilienbesitzern engagiert. Wenn diese Arbeit also nicht selbst erledigt wird, dürfen die Aufwendungen steuerlich in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und mindern so die Steuerlast. Damit diese geltend gemacht werden können, braucht es eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der der Lohnaufwand für die Arbeitszeit ersichtlich ist und

diese Rechnung beglichen wurde. Die Kosten können i. H. v. 20 Prozent, max. 4.000 Euro, steuerlich berücksichtigt werden – und sie mindern die Steuerlast, wenn die entsprechenden Beträge für Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen werden.

meditaxa Redaktion

Foto: © New Africa / AdobeStock

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