Ärzte: sie verdienen gut und haben keine Zeit, sich intensiv mit der Materie Vermögensverwaltung, Altersvorsorge und Versicherungen zu beschäftigen – die perfekte Zielgruppe für Finanzberater. Aber nicht jeder, der gut und gerne berät, meint es auch gut. So können unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften mit gutgläubigen Sparern und Kapitalanlegern schnell ein paar Milliarden verdienen und das überwiegend ohne gleichwertige individuelle Gegenleistung.
Foto: © dusanpetkovic1 / AdobeStock
Niedergelassene benötigen die Kompetenzen anderer – vor allem, wenn es um die eigenen Finanzen geht.
Im Hinblick auf die eigene Existenz sollte man nicht jedem Berater blind vertrauen, auch wenn es sich auf den ersten Blick um „sichere“ Anlagemodelle handelt.
Wie trennt man die Spreu vom Weizen?
Ist man auf der Suche nach unabhängigen Finanzexperten, ist es wichtig zu wissen, dass man die beruflichen Qualifikationen und Berufsbezeichnungen kennt und diese unterscheiden kann. Denn nicht jeder „Berater“ ist auch ein anerkannter Berater: Honorarberater ist ein gesetzlich geschützter Begriff, die Träger müssen entsprechende ordentliche Qualifikationen nachweisen und sind in einem öffentlichen Register eingetragen, wie beispielsweise die Honorar-Anlageberater oder die Honorar-Finanzanlageberater. Diese Berater werden ausschließlich von ihren Auftraggebern – hier von der niedergelassenen Ärztin oder dem Arzt – bezahlt und erhalten keine Provisionen von Anbietern. Sie dürfen Produkte von Anbietern zwar vermitteln, aber ausschließlich in beratender und unterstützender Funktion für Kunden, Provisionen von den beteiligten Unternehmen sind hier ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Versicherungsberater, die gesetzlich anerkannten Honorarberater im Versicherungsbereich.
Für diese Berater gilt im Umgang mit ihren Kunden: Zuhören, statt sich schier endlos über die Vorzüge eines bestimmten Produkts auszulassen. Einen Überblick verschaffen, mit der Aufnahme aller relevanten Daten, auch über aktuelle psychische Momente hinaus, um einen langfristigen Plan auszuarbeiten. Fragen
beantworten und klären – es spielt dabei keine Rolle, ob der „Abschluss“ eines Produkts durch Fragen scheitern könnte, ganz im Gegenteil. Zeit geben, denn Finanzentscheidungen sollte man nicht zwischen Tür und Angel treffen.
Im Gegensatz zu den öffentlich eingetragenen Beraterinnen und Beratern kann sich prinzipiell jede Person „Finanzplaner“ oder „Vermögensoptimierer“ nennen. Diese Bezeichnungen sind keine offiziellen Berufsbezeichnungen, für die es eine Eintragung in einem Register bedarf. Einige werben offiziell damit, unabhängig wie ein Honorarberater für ihre Kunden tätig zu sein, selbst wenn ihre Tätigkeit rein auf einem Provisionsmodell basiert. Die Beratung der Kunden erfolgt dann in den meisten Fällen zwar kostenlos, dafür allerdings auch einseitig produktorientiert und nicht auf die individuellen Bedarfe der Kunden ausgerichtet. Denn schließlich geht es bei diesen Beratungsgesprächen um den Verkauf eines bestimmten Produkts. Die meisten selbsternannten Finanzberater tragen oftmals eine Maklerbezeichnung. Die Qualifikation hierfür setzt sich aus einer kaufmännischen Ausbildung mit anschließender Fortbildung oder Sachkundenprüfung zusammen.
Abgesehen von der speziellen Berufsbezeichnung können selbsternannte Berater auch am „Beratungsstil“ erkannt werden:
Zieht man finanzielle Beratung in Erwägung, sollte man die Voraussetzungen und Vertragsdetails studieren. Kunden sollten unbedingt kritisch nachfragen, wenn etwas unklar scheint. Wichtige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden, denn auf rein mündliche Absprachen kann man sich später nicht mehr berufen. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, gilt es, die in Frage kommenden Produkte in Ruhe zu vergleichen. Man sollte auch nicht zögern, Zweitmeinungen einzuholen – hier steht gerne die Steuerberaterin oder der Steuerberater zur Seite. Auch die Beraterin oder Berater selbst kann unter die Lupe genommen werden: Es ist nicht unhöflich, vorab zu klären, nach welchem Vergütungsmodell sie oder er arbeitet und über welche entsprechenden Qualifikationen sie oder er verfügt. Auch diese kann und sollte man bei den zuständigen Berufsverbänden und Kammern überprüfen. Denn schließlich sollte man sich immer bewusst machen, dass es um die eigene Finanzplanung geht und man sich für Vorsicht nicht entschuldigen muss.
meditaxa Redaktion